Pflegegrad beantragen – so geht's Schritt für Schritt

Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflegekasse Leistungen zahlt. Der Weg dorthin wirkt oft kompliziert – ist er aber nicht. Hier erklären wir Ihnen verständlich, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und worauf es bei der Begutachtung ankommt.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad gibt an, wie stark ein Mensch im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Es gibt fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu, etwa für einen ambulanten Pflegedienst, Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein erster, formloser Antrag genügt – per Telefon, online oder mit einem kurzen Schreiben. Wichtig: Es zählt das Antragsdatum. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, also lieber früher als später beantragen.

Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person (z. B. Angehörige). Anschließend schickt Ihnen die Pflegekasse ein Formular zu, das Sie ausfüllen und zurücksenden.

Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt das der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Ein:e Gutachter:in besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und schaut sich an, wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann – in sechs Bereichen wie Mobilität, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens.

Tipps für den Begutachtungstermin

Schritt 3: Der Bescheid

Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und schickt Ihnen einen schriftlichen Bescheid – in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung. Darin steht, welcher Pflegegrad bewilligt wurde und welche Leistungen Ihnen zustehen.

Antrag abgelehnt oder Pflegegrad zu niedrig?

Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen – ein Widerspruch hat häufig Erfolg, besonders wenn neue Nachweise oder ein Pflegetagebuch vorliegen.

Wir lassen Sie damit nicht allein. mitHERZLE unterstützt Sie kostenlos beim Antrag, bereitet Sie auf die Begutachtung vor und ist bei Bedarf beim Termin dabei. Mehr dazu auf unserer Seite zur Pflegeberatung – oder rufen Sie uns einfach an.

Wie geht es nach dem Pflegegrad weiter?

Mit dem Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Ein ambulanter Pflegedienst wie mitHERZLE kann Sie zu Hause unterstützen – von der Grundpflege über die Behandlungspflege bis hin zu Betreuung & Alltagshilfe. Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Unterstützung beim Pflegegrad?

Wir helfen Ihnen kostenlos durch den Antrag und die Begutachtung. Rufen Sie uns an – wir hören zu.

Telefon 07121 7538867 · Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

mitHERZLE GmbH Am Heilbrunnen 50 (Eingang 1)
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