Verhinderungspflege: Ihre Auszeit als pflegende:r Angehörige:r
Wer einen Angehörigen pflegt, leistet Großes – und braucht auch mal eine Pause. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege. Wir erklären, was dahintersteckt und wie Sie sie nutzen.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn die Pflegeperson – etwa ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt, sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach für eine Auszeit, springt die Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese kann ein ambulanter Pflegedienst wie mitHERZLE übernehmen, aber auch andere Personen.
Wer hat Anspruch?
- Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
- Die pflegebedürftige Person wird zu Hause gepflegt.
- Die private Pflegeperson hat die Pflege bereits seit einer gewissen Zeit übernommen (Vorpflegezeit).
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Die Verhinderungspflege steht Ihnen für eine bestimmte Anzahl an Tagen pro Jahr zu und ist mit einem jährlichen Budget hinterlegt. Zusätzlich lässt sie sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren, sodass sich das verfügbare Budget erhöht. Die genauen Beträge und Tage werden von der Pflegekasse vorgegeben und gelegentlich angepasst – wir nennen Ihnen Ihren aktuellen Anspruch im kostenlosen Beratungsgespräch.
Gönnen Sie sich die Pause. mitHERZLE übernimmt während Ihrer Auszeit zuverlässig die Versorgung Ihres Angehörigen – und kümmert sich auf Wunsch auch um die Abrechnung mit der Pflegekasse. So können Sie beruhigt durchatmen.
So nutzen Sie die Verhinderungspflege mit uns
Melden Sie sich einfach bei uns – am besten rechtzeitig vor der geplanten Auszeit. Wir besprechen den Bedarf, organisieren die Ersatzpflege und unterstützen bei den Formalitäten. Auch kurzfristig sind wir für Sie da. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie unter Grundpflege und Betreuung & Alltagshilfe.