Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
„Können wir uns das überhaupt leisten?" – diese Sorge hören wir oft. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen übernehmen Pflege- und Krankenkasse einen großen Teil der Kosten. Hier erklären wir, wer was zahlt.
Behandlungspflege: zahlt die Krankenkasse
Medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen gehören zur Behandlungspflege. Sie werden vom Arzt verordnet und in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen (häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V). Für Sie entstehen dabei meist keine oder nur geringe Kosten.
Grundpflege & Betreuung: zahlt die Pflegekasse
Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie Betreuung & Alltagshilfe werden über die Pflegekasse finanziert – je nach Pflegegrad. Dafür steht Ihnen monatlich die sogenannte Pflegesachleistung zu, die der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Pflegesachleistung nach Pflegegrad
Zur Orientierung die monatlichen Beträge der Pflegesachleistung (Stand 2025):
- Pflegegrad 2: rund 796 €
- Pflegegrad 3: rund 1.497 €
- Pflegegrad 4: rund 1.859 €
- Pflegegrad 5: rund 2.299 €
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine klassische Pflegesachleistung, dafür aber den Entlastungsbetrag (siehe unten). Die Beträge werden regelmäßig angepasst – Ihren genauen Anspruch nennen wir Ihnen im kostenlosen Beratungsgespräch.
Der Entlastungsbetrag: 125 € im Monat
Zusätzlich steht jedem Menschen mit Pflegegrad – schon ab Pflegegrad 1 – ein Entlastungsbetrag von 125 € monatlich zu (§ 45b SGB XI). Damit lassen sich zum Beispiel Betreuungs- und Alltagsleistungen finanzieren. Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Jahres angespart werden.
Weitere Töpfe: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Brauchen pflegende Angehörige einmal eine Auszeit oder fallen sie aus, springt die Verhinderungspflege ein. Auch hierfür gibt es ein eigenes Budget der Pflegekasse. Wir beraten Sie gerne, wie sich die verschiedenen Leistungen sinnvoll kombinieren lassen.
Bleibt ein Eigenanteil?
Ein Eigenanteil entsteht nur, wenn der Pflegebedarf über die Leistungen der Kasse hinausgeht. Viele Familien kommen mit den Kassenleistungen gut aus. Damit es keine Überraschungen gibt, erstellen wir Ihnen vorab einen transparenten Kostenüberblick.
Wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Sie müssen sich um den Papierkram nicht kümmern. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und was sie kosten – ganz ohne Verpflichtung. Mehr dazu in unserer Pflegeberatung.
Übrigens: Voraussetzung für die meisten Leistungen ist ein Pflegegrad. Wie Sie ihn bekommen, lesen Sie in unserem Ratgeber „Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt".