Die 5 Pflegegrade einfach erklärt
Pflegegrad 1 bis 5 – aber was steckt dahinter? Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen Ihnen zustehen. Wir erklären verständlich, wie er ermittelt wird und was die einzelnen Grade bedeuten.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Entscheidend ist nicht eine einzelne Diagnose, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft dafür sechs Lebensbereiche (Module): Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit/Therapie sowie Gestaltung des Alltagslebens. Daraus ergibt sich eine Punktzahl von 0 bis 100 – und daraus der Pflegegrad.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
- Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigung.
- Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): schwere Beeinträchtigung.
- Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigung.
- Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege.
Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?
Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich zu. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen (für einen ambulanten Pflegedienst) sowie weitere Leistungen hinzu – und sie steigen mit jedem Pflegegrad. Eine Übersicht der konkreten Beträge finden Sie in unserem Ratgeber „Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?".
Unsicher bei der Einstufung? Wir prüfen mit Ihnen, welcher Pflegegrad realistisch ist, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und helfen beim Antrag. Mehr dazu in unserer Pflegeberatung.
So kommen Sie zu Ihrem Pflegegrad
Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. Wie das Schritt für Schritt abläuft und worauf es bei der Begutachtung ankommt, lesen Sie in unserem Ratgeber „Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt".